Unser Verbundkirchengemeinderat

Zusammen mit der Pfarrperson bilden jeweils drei Personen aus jeder Kirchengemeinde und die Kirchenpflege den Verbund-Kirchengemeinderat.
Zu unseren öffentlichen Sitzungen (siehe jeweils unter: Aktuelle Termine) ist jede/r Interessierte herzlich eingeladen. Auf jeden Fall bitten wir Sie Rät/innen, Sitzungen und anstehende Beschlüsse in ihre persönlichen Fürbitten-Gebete einzuschließen.

(c) H. Scheich
Wir sind (alphabetisch):
Bickelsberg: | Brittheim: | Kirchenpflege: |
---|---|---|
Haage, Alexandra ☏ 2763 1. Vorsitzende Bickelsberg MAK-Verpflegung | Koch, Christof ☏ 934830 Stellvertr. Vertretung im Tk Offene Abende | Ziegler, Traudel ☏ 8512 Protokollführung Bauausschuss |
Merk, Daniel | 1. Vorsitzende Verbund-KG Kühne, Siglinde ☏ 8527 1. Vorsitzende Brittheim MAK-Team Vertretung im Tk Offene Abende | |
Wagner, Claudia ☏ 917608 Stellvertr. Bezirkssynodale Kontakt Jugendarbeit MAK-Verpflegung | Weisser, Ulrich ☏ 2486 Bauausschuss Bezirkssynodaler Projekt-Ausschuss Allerheiligenkirche Stellvertr. Kirchenpfleger |
Grundsätzliches zur Arbeit des Kirchengemeinderats
„Kirchengemeinderat und Pfarrer/innen leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird.“ (§ 16,1 Württembergische Kirchengemeindeordnung).
Der jeweils für 6 Jahre gewählte Kirchengemeinderat ...
... hat als eine Hauptaufgabe die inhaltlichen Weichen für den weiteren Weg einer Kirchengemeinde zu stellen, z.B. Entwicklung der Gottesdienstgestaltung, der Jugendarbeit ...
... versucht mit gezielter Kommunikation, Aktionen oder Veranstaltungen, Weichenstellungen und ihre Gründe transparent zu machen - die Menschen vor Ort mit auf den Weg zu nehmen.
... ist Ansprechpartner für die ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und die übrigen Gemeindeglieder, ihre Sorgen, Probleme, Wünsche und Anregungen.
... ist auch beauftragt „gut zu haushalten“ (vgl. Tit. 1,5-9), also die Kirchengüter (Finanzen, Gebäude usw.) gut und verantwortungsvoll zu verwalten.
... entscheidet über die Anstellung haupt- und nebenamtlicher Mitarbeiter/innen und wählt den/die Pfarrer/in.
... beschäftigt sich (wie alle KGR-Gremien in der Landeskirche) seit Jahren mit sog. "Pfarrplänen", die oft mit Reduzierungen verbunden sind, so dass Kooperationen und Zusammenlegungen von Pfarrstellen und Kirchengemeinden angedacht und angegangen werden müssen.
... ist also kein reines „Arbeitsgremium“ für alle anfallenden, praktischen Arbeiten, auch wenn unsere KGR-Mitglieder gern und mit viel Engagement mit anpacken und oft noch weitere ehrenamtliche Aufgaben übernehmen.